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Wettbewerbsrecht

vom Werbeverbot bis zum Geheimnisverrat

Das Wettbewerbsrecht umfasst neben dem deutschen und europäischen Kartellrecht im Wesentlichen das sog. Lauterkeitsrecht. Der Gesetzgeber hat im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Voraussetzungen, Inhalt und Grenzen festgelegt, mit denen in sensiblen Bereichen das freie unternehmerische Handeln gegenüber Dritten eingeschränkt wird. Dabei unterliegt kaum ein anderes Rechtsgebiet einem solchen dynamischen Wandel, wie diesem.

 

Nur durch permanente Begleitung der Weiterentwicklung in der Rechtsprechung und begleitenden Fachliteratur ist es möglich, den von den Wirkungen des UWG betroffenen Unternehmen die Wege aufzuzeigen, die zur Konfliktvermeidung erforderlich und im Konfliktfall einzuschlagen sind.

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