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Das Bau- & Architektenrecht

von Mängelhaftung bis Vergütungsfragen

Wir beraten sowohl Bauherren, Bauunternehmer, Bauträger, Handwerker und Architekten bei geplanten Bauvorhaben sowie im Rahmen baubegleitender Rechtsberatung. In diesem Zusammenhang prüfen und gestalten wir die entsprechenden Verträge wie beispielsweise Bauverträge, Bauträgerverträge, Nachunternehmerverträge und Architektenverträge.

 

Wir stehen mit Rat und Tat in allen Phasen Ihres Bauvorhabens zur Verfügung und verfolgen Ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellen die juristische Beratung bei Streitfällen im Zusammenhang mit Abwicklungsproblemen während des Bauvorhabens, Abnahme und Mängelhaftung, Vertragskündigungen, Verzugsschäden und Vertragsstrafen, Verbraucherrecht sowie Vergütungsfragen etc. dar.

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