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Das Verkehrsrecht

von Schmerzensgeldanspruch bis Fahrverbot

Die Rechtsanwälte Lux, Bücker und Dignas, Rechtsanwälte – Fachanwälte, Partnerschaft mbB setzen Ihre Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche bei Verkehrsunfällen gegenüber Versicherungen und Unfallverursachern durch. Dies gilt für Fahrzeugführer genauso wie für Fußgänger und Fahrradfahrer.

 

Unser kompetentes Team beurteilt nach einem Verkehrsunfall mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen, sowohl gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung als auch gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung. Wir schätzen für Sie realistisch ein, welche Schadenersatzansprüche Ihnen zustehen und setzen diese kurzfristig gegenüber der Versicherung zielstrebig für Sie durch.

 

Unfallgeschädigte, die durch uns vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz und höhere Schmerzensgeldansprüche als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Unfallberichte gegenüber den Ermittlungsbehörden sowie gegenüber den Versicherern.

 

Auch verteidigen wir Sie bei verkehrsrechtlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei Rotlichtverstößen sowie allen Verkehrsstrafsachen. Hierbei schützen wir Sie vor Fahrverboten und der Entziehung der Fahrerlaubnis.

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