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Das Handelsrecht

von Personen- bis Kapitalgesellschaften

Das Handelsrecht zeichnet sich durch seine sehr vielschichtigen Rechtssätze aus. Dabei ist zum einen auf die spezialgesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zurückzugreifen, z. B. das Recht der Handelsvertreter oder auch Besonderheiten bei Handelsgeschäften jeder Art. Oftmals kommen jedoch im gleichen Maße die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Anwendung.

Diese ständigen Verknüpfungen verlangen sowohl in der Beratung wie auch in der prozessualen Vertretung vor Gericht, etwa bei Haftungsfragen, den Überblick fürs Ganze zu bewahren. Zur Bereitstellung dieses Qualitätsprofils stehen wir gerne zur Verfügung.

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