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Das Datenschutzrecht

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat das Datenschutzrecht auf eine komplett neue Ebene gehoben, die insbesondere für die betroffenen Unternehmen mannigfaltige Pflichtenkreise begründet haben. Den Schwerpunkt unserer datenschutzrechtlichen Beratung stellt die gesetzeskonforme Behandlung von Ansprüchen aus der DSGVO dar. Die unrichtige oder verspätete Beauskunftung begründeter Ansprüche eröffnet nach der Verordnung mittlerweile Raum für Schadensersatzansprüche auch immaterieller Art, deren konkrete Anspruchsvoraussetzungen von der Rechtsprechung stetig fortentwickelt werden. Datenschutzrechtliche Anliegen gewinnen daher immer mehr an Bedeutung und binden unternehmensintern im Falle einer fehlenden juristischen Begleitung zudem häufig unnötigerweise umfangreiche Ressourcen.

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