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Das KI-Recht

Das KI- Recht ist eines der neuesten Rechtsgebiete, welches nicht durch den Gesetzgeber als solches frei geschaffen wurde, sondern mit relativ kurzer Überlegungszeit anhand der technischen Entwicklungen entwickelt werden musste. Insofern konnten zahlreiche Problemkreise bisher gesetzgeberisch nicht abschließend durchdrungen werden.

Im Kern geht es um drei Anwendungsfälle:

  • Schutz mit KI
  • Schutz durch KI
  • Schutz gegen KI

 

Gegenstand intensiver Diskussionen sind insbesondere Haftungsfragen beim (grenzüberschreitenden) Einsatz von KI, insbesondere hinsichtlich des Haftungssubjekts, der Reichweite sowie der Verschuldensanforderungen. Es ist gerade für dieses Rechtsgebiet entscheidend, die aktuellsten Entwicklungen insbesondere der europäischen Gesetzgebung und Rechtsprechung fortwährend zu beobachten, anhand derer sich sowohl die Vertragserstellung als auch die Beratung hinsichtlich Haftungsfragen zu orientieren hat.

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