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Das Familienrecht

von Vormundschaft- bis Adoptionssachverhalten

Das Familienrecht regelt die Beziehungen zwischen natürlichen Personen. Hierzu gehören die Ehe und die Lebenspartnerschaft. Ebenfalls beinhaltet das Familienrecht Regelungen zur Verwandtschaft, zu Kindschaft- und Adoptionssachverhalten und zur Vormundschaft. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie in Fragen rund um das Rechtsgebiet des Familienrechts. Hierzu gehören Scheidung und Trennung, Unterhalt und Sorgerecht sowie der Ehevertrag. Wir kümmern uns für Sie um das Scheidungsverfahren, Ihre finanziellen Ansprüche und finden für Sie einen individuellen Lösungsweg.

 

Wir klären für Sie, wer sich künftig um die gemeinsamen Kinder kümmert und wer für diese finanziell aufkommen muss. Gerne zeigen wir Ihnen schon vor der Eheschließung auf, welche Möglichkeiten bestehen, um die eigenen Rechte und Interessen zu sichern. Unsere Rechtsanwälte erstellen einen auf Sie zugeschnittenen Ehevertrag und überprüfen Ihren bestehenden Ehevertrag. In außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren stehen wir unseren Mandanten in jeder Lage des Verfahrens zur Seite.

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