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Das Arbeitsrecht

von Individual- bis Kollektivarbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche rechtliche Grundlagen zur unselbstständigen und abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich wird das Arbeitsrecht in die Bereiche Individual- und Kollektivarbeitsrecht unterteilt. In arbeitsrechtlichen Fragestellungen beraten wir auf nationaler und internationaler Ebene Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte gleichermaßen wie Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte.

 

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie rund um die Themen Kündigung, Abmahnung, Erstellung von Arbeitsverträgen, Erstellung und Prüfung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen inklusive Verhandlungsbegleitung mit dem Betriebsrat/Personalrat oder dem Arbeitgeber. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung.

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