DAS DAS VERWALTUNGSRECHT LUXLAW
vom öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bis Präventivberatung
Es gibt kaum ein Lebensbereich, der nicht durch öffentlich-rechtliche Bestimmungen erfasst und geregelt wird. Öffentlich-rechtliche Bundes- und Landesgesetze, Richtlinien, Verordnungen, Satzungen und Erlasse wirken sich in der Praxis tagtäglich auf Beruf, Privatleben und Freizeit aus und nicht selten werden dabei z. B. hoheitliche Maßnahmen aus Unkenntnis widerspruchslos hingenommen.
Wir sind Ihr Partner, wenn es darum geht, den Überblick zu behalten und zielführend Ihre Interessen gegenüber Behörden, Ministerien, Körperschaften, Stiftungen, Kammern und Anstalten des öffentlichen Rechts zu verwirklichen. Dabei setzen wird zum einen auf die Präventivberatung z. B. im Vorfeld eines noch durchzuführenden Verwaltungsverfahrens. Zum anderen sind Sie aber auch insbesondere dann an der richtigen Adresse, wenn es um die weitergehende Verfahrensbetreuung vor Behörden, Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten usw. geht.
LUXLAW
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