DAS DAS MIETRECHT | WEG-RECHT LUXLAW
von Mietrecht bis Fragen rund um Eigentumswohnungen
MIETRECHT
Zu allen Fragen des Mietrechts, wie Kündigungen, Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Mietminderungsansprüchen vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Rechtsfragen.
Unser Team verfügt über besondere individuelle Kenntnisse und über reichlich Erfahrungen im Bereich der Durchsetzung Ihrer gesamten mietvertraglichen Ansprüche.
Zu unseren Mandanten gehören sowohl Vermieter wie auch Mieter.
Die mietvertraglichen Vorschriften des BGB und die einzelvertraglichen Regelungen sind sehr komplex, weshalb Sie für die Durchsetzbarkeit Ihrer Rechte fachkompetente anwaltliche Hilfe durch uns erhalten.
So sind in einem Mietvertrag nicht nur Rechte, sondern vor allem Pflichten auf beiden Seiten des Mietverhältnisses enthalten. Dies gilt auch für die Instandhaltung des Mietobjektes im Hinblick auf Schönheitsreparaturen. Sofern sich das Mietobjekt nicht in einem vollständigen gebrauchsfähigen Zustand befindet, kann der Mieter eine Mietminderung vornehmen.
Hierzu hat die aktuelle Rechtsprechung eine Vielzahl von Urteilen im Hinblick auf die Höhe der Mietminderung gesprochen.
Durch unsere langjährige Erfahrung aktualisieren wir unsere Kenntnisse bzgl. dieser Urteile fortlaufen.
WEG-RECHT
Der Begriff WEG-Recht ist entstanden aus der Abkürzung des Wohneigentumsgesetzes, das mit WEG abgekürzt wird. Der Begriff wird heute häufig synonym für Wohnungseigentumszusammenhänge verwendet. In diesem Zusammenhang beraten wir Kaufinteressenten, die eine Eigentumswohnung von einem Bauträger oder von einem privaten Verkäufer erwerben wollen.
Weiterhin beraten wir Wohnungseigentümer bei Fragen rund um ihre Eigentumswohnung. Denn das WEG ermöglicht es, ein Gebäude in Eigentumseinheiten aufzuteilen und die so gebildeten Wohnungen als Sondereigentum einem Eigentümer zuzuordnen. Der nicht im Sondereigentum stehende Gebäudeteil wie etwa tragende Wände, die Außenfassade, das Treppenhaus oder der Keller wird als Gemeinschaftseigentum in ideellem Miteigentum der Gemeinschaft der Sondereigentümer geführt.
Die so entstehende Gemeinschaft mit anderen Wohnungseigentümern führt regelmäßig zu Fragen und Problemen des einzelnen Wohnungseigentümers. Wir helfen bei Fragen im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der Eigentumsaufteilung, Fragen der Beschlussfindung der Eigentümergemeinschaft, Fragen der Aufteilung der Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen und Betriebskosten sowie Fragen der Verwaltung durch einen Verwalter.
Auch Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen zählen wir gerne zu unserer Mandantschaft. Wir helfen dabei, Fehler in der Verwaltung, insbesondere im Rahmen der durchzuführenden Eigentümerversammlungen zu vermeiden.
LUXLAW
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