NOTAR IN IBBENBÜREN
Beurkundungen, Verträge, Beschlüsse und mehr
Ein Notar sollte Bürger bei wichtigen Vereinbarungen unparteiisch betreuen. Er prüft Inhalte und informiert Beteiligte über Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten. Sofern Verträge, sonstige Rechtsgeschäfte, Erklärungen oder Beschlüsse formgebunden sind, stehen Ihnen in unserer Kanzlei – selbstverständlich neben dem Notar selbst – erfahrene Mitarbeiter bei der Vorbereitung und Durchführung entsprechender Maßnahmen jederzeit zur Verfügung.
Unsere notariellen Dienstleistungen erstrecken sich auf sämtliche beurkundungspflichtige Vorgänge. Angefangen bei allgemeinen Beurkundungsanlegenheiten über erbrechtliche Vorgänge bis hin zu gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Schnell, kompetent und unbürokratisch stehen sie Ihnen zur Seite!
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Gerne hören wir Ihnen in einem persönlichen Termin zu und schenken Ihnen die Zeit die Sie brauchen. Wir finden eine Lösung für Ihr Anliegen – versprochen!
NOTARIELLE BEURKUNDUNGEN IM RAUM IBBENBÜREN UND MÜNSTER – ERFOLGREICHER UND ERFAHRENER NOTAR
Unser Notar kümmert sich um verschiedenste Angelegenheiten, die unter anderem Beurkundungen, das Erbrecht und das Gesellschaftsrecht betreffen. Beispielhaft haben wir für Sie besonders häufig vorkommende notarielle Tätigkeiten aufgeführt:
Allgemeine Beurkundungsangelegenheiten – Beurkundung von:
- Kaufverträgen
- Bauträgerverträgen
- Übertragungsverträgen
- Grundschulden und Hypotheken sowie Dienstbarkeiten
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Hofübergaben
- Ehe- und Partnerschaftsverträgen
Erbrechtliche Angelegenheiten – Beurkundung von:
- Testamenten
- Erbverträgen
- Abfindungsverträgen
- Erbausschlagungen
- Erbscheinsanträgen
- Erbauseinandersetzungen
Gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten – Beurkundung:
- Der Gründung von Gesellschaften
- Von Gesellschaftsverträgen
- Von Protokollen von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
- Von gesellschaftsvertraglichen Änderungen (z. B. Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Prokuristen)
- Von Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz
Komplizierte und folgenreiche Rechtsangelegenheiten sollten von einem erfahrenen Berater betreut werden. Unabhängig und unparteiisch spricht er seinen Rat aus. So steht es den Beteiligten des Rechtsstreits frei, wie sie handeln sollen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, den Rat zu befolgen. Dieser ist vielmehr eine objektive Handlungsempfehlung.
Die Partnerschaftsgesellschaft Lux, Bücker und Dignas mit Sitz in Ibbenbüren bei Münster überzeugt durch ein starkes Team aus erfahrenem Notar und Rechtsanwälten. Die führende Kanzlei berät Mandanten in verschiedenen Rechtsfragen. Nehmen Sie Kontakt mit Ihren Rechtsberatern auf: notar@luxlaw.de oder +49 (0) 5451 9455-38