DAS DAS ÖFFENTLICHES BAURECHT LUXLAW
von Bauplanungsrecht bis Abrissverfügung
Wir beraten und betreuen unsere Mandanten im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.
Bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Raumordnungsplänen und Bauleitplänen (hierzu gehören die Flächennutzungs- und Bebauungspläne) verschaffen wir hauptsächlich Ihren abwägungserheblichen Belangen Gehör, was dazu führt, dass ihre Interessen bereits im frühen Stadium baulicher Planungen gehört und berücksichtigt werden müssen. So können Sie daran mitwirken, dass auf politischer Ebene keine Entscheidungen zur baulichen Nutzung getroffen werden, die ihren Interessen zuwider laufen.
Darüber hinaus begleiten wir Sie kompetent in Baugenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren inklusive der Reaktion auf gemeindliche Maßnahmen der Planungssicherung wie Veränderungssperren, Zurückstellung von Baugesuchen oder gemeindlichen Vorkaufsrechten. Selbstverständlich sind wir auch im Falle eines ordnungsbehördlichen Einschreitens beispielsweise bei Abrissverfügungen oder Nutzungsuntersagungen der richtige Ansprechpartner für Sie.
LUXLAW
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