DAS GESELLSCHAFTSRECHT
von Personen- bis Kapitalgesellschaften
Wir beraten und vertreten in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und sämtliche in diesem Zusammenhang betroffenen Personen und Rechtsträger.
Hierzu zählen selbstverständlich insbesondere die Gesellschaft selbst, ihre Gesellschafter, ihre gesetzlichen Vertreter (z. B. Geschäftsführer und Vorstand) wie auch Aufsichtsgremien (Aufsichtsräte, Beiräte usw.). Hierzu zählen aber natürlich auch kreditgebende Seiten (Kreditinstitute, private Kreditgeber, Investoren usw.).
Die Gründung einer Gesellschaft ist für die Gründer oftmals ein einschneidende und zentrale, vielleicht sogar wegweisende Entscheidung. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere die Wahl der richtigen Rechtsform (Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) von zentraler Bedeutung. Aber auch innerhalb der Personengesellschaften wie auch der Kapitalgesellschaften ist zwischen weiteren Rechtsformen wie etwa der GbR, der OHG und der Kommanditgesellschaft – bei der Personengesellschaft – und der GmbH, der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder der Aktiengesellschaft – bei den Kapitalgesellschaften – zu unterscheiden.
Wir beraten Sie vor und während der Gründung der Gesellschaft genauso, wie während der Existenz der Gesellschaft bis zu einer eventuellen Liquidation dergleichen. Hierzu gehört selbstverständlich neben der Errichtung einer Gesellschaft und Erstellung eines Gesellschaftsvertrages, die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen ggf. auch die Umstrukturierung von Gesellschaften nach dem Umwandlungsgesetz (z. B. bei Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederung von Unternehmensteilen, Formenwechsel oder dem Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen). Des Weiteren gehören hierzu natürlich auch Kapitalmaßnahmen, Kapitalerhöhungen, Gesellschafterdarlehen (ggf. auch in Verbindung mit Rangrücktritten) sowie sonstige in Betracht kommende Finanzierungsformen und Finanzierungssicherungselemente.
Aber auch Rechtsverhältnisse zu Organen der Gesellschaften, wie etwa der Geschäftsführeranstellungsvertrag, gehören genauso wie Vertragsbeziehungen zu Dritten zu unserem Beratungsspektrum. Auch hier beraten wir sämtliche in Betracht kommenden Beteiligten.
Neben der Gründung einer Gesellschaft und deren Beratung während ihrer Existenz sind natürlich auch Unternehmenstransaktionen (sogenannten M&A Prozesse) im Bereich des Gesellschaftsrechtes von zentraler Bedeutung. Auch hier beraten wir kompetent, fachkundig alle in Betracht kommende Beteiligten. Hierzu gehören nicht nur die Mitwirkung an Due Diligence oder die Ausarbeitung von entsprechenden Verträgen, sondern auch die Beratung der betroffenen Personen über die Art und Weise des Verkaufes, ob in Gestalt eines sogenannten Share Deals (bei dem die Anteile der Gesellschaft veräußert oder erworben werden) bzw. eines sogenannten Asset Deals (bei dem die kapitaltragenden Werte einer Gesellschaft veräußert oder erworben werden). Natürlich ist auch die Gesellschaft kein aus sich heraus streitfreier Raum.
Bei Gesellschafterstreitigkeiten geht es oftmals über unterschiedliche Auffassungen über zukünftige Zielrichtungen der Gesellschaft oder aber Pflichtverletzungen innerhalb der Gesellschafterstruktur oder deren gesetzlichen Vertretern. Auch in diesem Zusammenhang vertreten wir sämtliche in Betracht kommende Beteiligten.
Unsere Beratungsleistung erfolgt immer unter dem Gesichtspunkt einer möglichst raschen und zeitnahen Lösung, die damit auch und gerade unseren Mandanten die Möglichkeit gewährt, den betroffenen Streit kostengünstig und damit rechtlich und wirtschaftlich bestmöglich zu lösen oder durch präventive Maßnahmen von Beginn an zu verhindern.
LUXLAW
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