DAS DAS MAKLERRECHT LUXLAW
von Maklervertrag bis Provisionsanspruch
Wir beraten sowohl Immobilienmakler wie auch Verbraucher oder gewerbliche Maklerkunden im Hinblick auf alle Fragen und Probleme, die im Zusammenhang mit einem Maklervertrag und den oftmals vorliegenden Inseraten auf den einschlägigen Internetportalen auftreten. Die meisten Streitigkeiten entzünden sich an der Frage, ob die nach erfolgter Tätigkeit seitens des Maklers gestellte Provision/Courtage zu zahlen ist oder nicht. In diesem Fall Bereich ist häufig jeder Fall anders und der geringste Unterschied in der rechtlichen Bewertung kann zu konträren Entscheidungen führen.
Für Verbraucher und gewerbliche Maklerkunden prüfen wir, ob ein Maklervertrag wirksam zustande gekommen ist und ob die Voraussetzungen des Provisionsanspruchs tatsächlich bestehen. Immobilienmakler beraten wir umfassend von der Gestaltung des Maklervertrages inklusive der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Widerrufsbelehrung sowie der Reservierungsvereinbarung bis zur Durchsetzung des Provisionsanspruchs. Weiterhin helfen wir bei der Abwehr von Unterlassungsansprüchen wegen fehlerhafter oder unrichtiger Angaben in Immobilieninseraten oder auf der eigenen Homepage.
LUXLAW
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