DAS ERBRECHT
von Schenkungsvertrag bis Testament
Wir beraten und unterstützen Sie im Zusammenhang mit der Entwicklung von Testamenten, Erb- und Schenkungsverträgen. Eine sorgfältige Beratung zu Lebzeiten garantiert Familien- und Rechtsfrieden. Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und – wenn es dazu kommt – auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Erb-/Pflichtteilsansprüche oder ihrer Abwehr, hierzu gehören insbesondere Auskunfts- wie auch die Zahlungsansprüche.
Manchmal kann es auch ratsam sein, ein zugefallenes Erbe auszuschlagen, auch hier bieten wir sachkundige Beratung an.
Nicht jede Erbengemeinschaft ist auf Auseinandersetzung ausgelegt, sondern zieht gerade ihren wirtschaftlichen Wert aus der Fortsetzung der Erbengemeinschaft. Auch hier vertreten wir gerne sachkundig Ihre Interessen in dieser Erbengemeinschaft.
Sie sind nicht Erbe geworden, sondern Vermächtnisnehmer. Ihre in diesem Zusammenhang zustehenden Ansprüche können sehr vielfältig und komplex in der Bestimmbarkeit und damit auch in der Durchsetzbarkeit sein. Gerne beraten wir Sie auch in diesen Fällen.
Der Erblasser hat zu Lebzeiten Schenkungen an Dritte getätigt. Diese Schenkungen können durchaus rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf Sie haben, und zwar unabhängig ob Sie Erbe geworden oder enterbt und auf den Pflichtteil begrenzt wurden. Sachkundige und professionelle Beratung können wir auch hier an Ihre Seite stellen.
Der Abschluss von Gesellschaftsverträgen, gerade einer GmbH oder GmbH & Co. KG, hat für den Todesfall eines Gesellschafters nicht nur Auswirkungen auf die Erben, sondern natürlich auch und gerade auf die Gesellschaft. Beide Interessen sollten daher von Beginn an miteinander abgestimmt werden, um Gesellschafterstreitigkeiten und Erbschaftsstreitigkeiten präventiv zu verhindern. Wir verfügen über die notwendige Expertise in beiden komplexen Rechtsbereichen.
LUXLAW
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