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Das Sozialrecht

von Arbeitsförderung bis Sozialhilferecht

Wir beraten Sie im Zusammenhang mit Ihren Rechten und Pflichten des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts (Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung), des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Sozialhilferecht und Ausbildungsförderungsrecht, sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich.

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