Businessmänner an einem Tisch

Sie haben Fragen zu einem Rechtsgebiet?

Kontaktieren Sie uns!

Dienstvertrags- sowie Werkvertragsrecht

Das Dienstvertrags- sowie Werkvertragsrecht ist in Teilen wesensgleich, kann aber gleichwohl zu ganz unterschiedlichen rechtlichen Folgen führen. Die beiden Rechtsgebiete werden im Kern danach unterschieden, ob ein konkreter Arbeitserfolg geschuldet wird, was dann einen Werkvertrag begründet oder die Leistungen des Verpflichteten nur auf die Erbringung der Dienstleitungen als solche ausgerichtet sind, was zur Anwendbarkeit von Dienstvertragsrecht führen würde.

Das Werkvertragsrecht ist dabei davon geprägt, dass der Vergütungsanspruch grds von einer vorherigen Abnahme abhängig ist und die Verjährung entsprechender Ansprüche auch dann erst beginnt. Daneben können umfangreiche werkvertragliche Mängelansprüche bestehen.

Das Dienstvertragsrecht kennt diese Mängelansprüche als solche nicht; etwaige Leistungsstörungen werden regelmäßig über gegenläufige Schadensersatzansprüche durchgesetzt.

Bereits bei der Vertragserstellung kann die entscheidende für den Mandanten vorteilhafte Ausrichtung impliziert werden. Im Falle späterer Auseinandersetzungen wird daneben häufig nicht erkannt, dass eine aus Sicht beider Parteien bestehende Vertragsnatur möglicherweise strukturell anders ausgelegt werden kann, so dass hierdurch dann völlig neue Angriffs- oder Verteidigungselemente geschaffen werden können.

Sie haben Fragen zu einem Rechtsgebiet?

Kontaktieren Sie uns!

Weitere Rechtsgebiete aus der Kategorie:

Anwalts- & Notarhaftungsrecht


Bau- & Architektenrecht


Kaufrecht


Maklerrecht


Mietrecht / WEG-Recht