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Anwalts- und Notarhaftungsrecht

Die Anwalts- und Notarhaftung erfasst die Fälle fehlerhafter Beratung. Nicht selten erleben wir, dass Ratsuchende die Möglichkeiten entsprechender Haftungsansprüche entweder überhaupt nicht kennen oder davor zurückscheuen, ihre vormaligen Berater bei entstandenen Beratungsschäden in Anspruch zu nehmen. Derartige Sorgen sind bereits deswegen unbegründet, da sowohl Notare als auch Rechtsanwälte pflichtversichert sind. Gleichwohl ist die Beraterhaftung eines der komplextesten Rechtsgebiete, da regelmäßig sog. Inzidentprozesse geführt werden müssen, in denen zum einen die Pflichtverletzung des Beraters selbst bewiesen werden muss und im Rahmen der Ursächlichkeit derselben für den späteren Schaden inzident dargelegt und im Zweifel bewiesen werden muss, dass der Schaden bei zutreffender Beratung nicht eingetreten wäre. Da der BGH die insoweit bestehenden Beweisprobleme für den Mandanten erkannt hat, wurde von Ersterem die sog. Vermutung beratungskonformen Verhaltens entwickelt, deren Anwendung im Einzelfall aber bei unerfahrenen Kollegen auf dem Gebiet der Beraterhaftung häufig bereits im Ansatz misslingt oder erst gar nicht erkannt wird. Auch um etwaigen Verjährungsproblemen zu entgehen ist eine frühzeitige Konsultation einer kompetenten Kanzlei auf diesem Gebiet dringend angezeigt.

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